Kosten

Erstattungen der Heilpraktikerleistungen

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Teil- bzw. Vollerstattung möglich ist.

Gesetzliche Krankenkassen:

Mittlerweile gewähren einige gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss für die Behandlung. Eine Liste über anteilige Kostenerstattung gesetzlicher Krankenkassen finden Sie hier: www.hpo-osteopathie.de/service~liste_krankenkassen.

Grundsätzlich benötigen Sie kein ärztliches Rezept für eine Osteopathiesitzung. Manche Krankenkassen benötigen für die Abrechnung eine ärztliche Verordnung. Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Private Krankenkassen:

Je nach Versicherungstarif werden die Kosten für Naturheilverfahren oder osteopathische Behandlungen ganz oder teilweise erstattet.

Mein Honorar wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet und ist nach jeder Sitzung zu entrichten.

Eine nachträgliche Änderung der Abrechnungsmodalitäten ist leider nicht möglich. Ich bitte um Ihr Verständnis.