Kosten

Erstattungen der Heilpraktikerleistungen

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Teil- bzw. Vollerstattung möglich ist.

Gesetzliche Krankenkassen:
Mittlerweile gewähren einige gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss für eine osteopathische Behandlung. Eine Liste über anteilige Kostenerstattung gesetzlicher Krankenkassen finden Sie hier: www.hpo-osteopathie.de/service~liste_krankenkassen.
Grundsätzlich benötigen Sie kein ärztliches Rezept für eine Osteopathiesitzung. Manche Krankenkassen benötigen für die Abrechnung eine ärztliche Verordnung. Informationen hierzu erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Private Krankenkassen:
Je nach Versicherungstarif werden die Kosten für Naturheilverfahren oder osteopathische Behandlungen ganz oder teilweise erstattet.
Mein Honorar wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet und ist nach jeder Sitzung zu entrichten.
Eine nachträgliche Änderung der Abrechnungsmodalitäten ist leider nicht möglich. Ich bitte um Ihr Verständnis.

 Erstattung der physiotherapeutischen Leistungen:

Die Abrechnung erfolgt über die Abrechnungssätze der einzelnen privaten Krankenkassen.
Als Privatpatient zahlen Sie zunächst die Rechnung des Physiotherapeuten und reichen diese anschließend zur Erstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Erstattung von Kosten des Pilates-Trainings

Pilates kann sowohl auf der Matte als auch an speziellen Geräten durchgeführt werden – als Einzeltraining oder in Kleingruppen im Rahmen eines Personal Trainings (PT).

Für Privatpatient:innen besteht die Möglichkeit, Pilates an Geräten auf ärztliche Verordnung hin durchzuführen. Die Kosten können in diesem Fall von der privaten Krankenversicherung übernommen bzw. erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist eine entsprechende medizinische Indikation und Verordnung.

Bitte erfragen Sie die Kosten telefonisch oder über das Kontaktformular unter Kontakt.